picture

Prozesskostenhilfe

Um auch im gerichtlichen Verfahren einkommensschwachen Bürgern eine Rechtsvertretung zukommen zu lassen existiert das Gesetz über die Prozeßkostenhilfe.

Je nach individuellem Einkommen entfallen für den Bürger dabei die Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder können in Raten gezahlt werden. Die Höhe der Raten ist in diesem Fall ebenfalls abhängig vom Einkommen; bei sehr hohen Kosten existiert zudem eine Höchstsumme.

Die Prozeßkostenhilfe wird von dem zuständigen Gericht allerdings nur gewährt, wenn das Verfahren eine hinreichende Erfolgsaussicht hat.

Auch während eines laufenden Prozesses oder selbst noch danach ist das Hinzuziehen eines Rechtsanwaltes mit Nutzung der Prozeßkostenhilfe möglich.

Weitergehende Informationen:

Bundesministerium der Justiz (PDF)
Justizportal NRW