picture

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Die Höhe der Anwaltsgebühren ist in Deutschland seit dem 01.07.2004 geregelt durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Eine Abweichung hiervon ist möglich, bedarf jedoch einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt.

Die anwaltliche Vergütung richtet sich nach dem Gegenstandswert des Verfahrens und dem Umfang bzw. der Art der anwaltlichen Tätigkeit. Je höher beispielsweise eine Forderung ist, desto höher sind der Gegenstandswert der Angelegenheit und die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG.

Zu den Regelgebühren kommen noch zusätzlich Porto- und Telefongebühren sowie etwaige Reisekosten.

Weitere Regelungen der anwaltlichen Tätigkeit und Kosten sind in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) enthalten.

Weitergehende Informationen:

RVG   - Bundesministerium der Justiz
BRAO - Bundesministerium der Justiz